Mietwagen: Kreditkarte nicht auf den Fahrer ausgestellt – Was tun?

Mietwagen: Kreditkarte nicht auf den Fahrer ausgestellt

Sie planen eine Reise und möchten einen Mietwagen buchen, stellen aber fest, dass die Kreditkarte nicht auf den Namen des Hauptfahrers lautet? Dies ist eine häufige Hürde bei der Fahrzeuganmietung. Hier erfahren Sie, warum die Übereinstimmung wichtig ist und welche Handlungsoptionen Sie haben.

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Warum die Kreditkarte auf den Fahrer lauten muss

Autovermieter verlangen bei der Abholung des Fahrzeugs zwingend eine physische Kreditkarte, die auf den Namen des im Mietvertrag eingetragenen Hauptfahrers ausgestellt ist. Dies dient der Sicherheit des Vermieters. Die Karte wird zur Hinterlegung der Kaution genutzt, um bei Schäden, Verkehrsverstößen oder unvorhergesehenen Kosten abgesichert zu sein.

Die wichtigsten Gründe im Überblick:

  • Haftung: Der Hauptfahrer ist vertraglich für das Fahrzeug verantwortlich.
  • Kautionshinterlegung: Die Kaution wird als Sicherheitsleistung auf der Karte des Hauptfahrers blockiert.
  • Betrugsprävention: Vermieter gleichen die Daten auf der Kreditkarte mit dem Führerschein und Ausweis ab.

Lösungen, wenn die Kreditkarte nicht passt

Wenn die Kreditkarte nicht auf den Fahrer ausgestellt ist, stehen Ihnen je nach Situation verschiedene Wege offen:

  • Hauptfahrer ändern: Die einfachste Lösung ist, die Person, deren Kreditkarte genutzt werden soll, als Hauptfahrer im Mietvertrag einzutragen. Voraussetzung ist, dass diese Person einen gültigen Führerschein besitzt und bei der Abholung anwesend ist.
  • Zusatzfahrer buchen: Falls der eigentliche Karteninhaber nicht fahren möchte, kann er als Hauptfahrer eingetragen werden, während Sie als Zusatzfahrer fungieren. Beachten Sie hierbei mögliche Zusatzgebühren.
  • Tarife ohne Kaution prüfen: Manche Anbieter bieten spezielle Tarife an, bei denen keine oder eine reduzierte Kaution hinterlegt werden muss. Dies ist jedoch eher die Ausnahme.
  • Debitkarten-Optionen: Einige Vermieter akzeptieren mittlerweile Debitkarten. Prüfen Sie jedoch vorab genau die Mietbedingungen, da Debitkarten oft für die Kautionshinterlegung abgelehnt werden.

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Kreditkarte meines Partners nutzen?

In der Regel nein. Die Kreditkarte muss auf den Namen des Hauptfahrers lauten. Wenn Ihr Partner mitreist, tragen Sie ihn einfach als Hauptfahrer ein.

Wird die Kreditkarte bei der Buchung belastet?

Bei einer Vorauszahlung (Prepaid) wird der Mietpreis sofort abgebucht. Die Kaution wird jedoch erst vor Ort bei der Abholung auf der Karte des Hauptfahrers geblockt.

Akzeptieren Vermieter eine Vollmacht des Karteninhabers?

Nein, schriftliche Vollmachten oder Telefonanrufe des Karteninhabers werden von den meisten Autovermietern nicht akzeptiert. Der Karteninhaber muss persönlich anwesend sein.

Was passiert, wenn ich keine passende Karte vorlegen kann?

Kann bei der Abholung keine gültige, auf den Hauptfahrer ausgestellte Kreditkarte vorgelegt werden, verweigert der Vermieter in der Regel die Fahrzeugübergabe.

Gilt das auch für Firmenkreditkarten?

Ja, auch bei einer Firmenkreditkarte muss der persönliche Name des Hauptfahrers auf der Karte aufgedruckt sein. Karten mit reinem Firmennamen werden meist abgelehnt.

Sind Debitkarten eine sichere Alternative?

Das hängt vom Vermieter und dem Anmietland ab. Viele Stationen bestehen weiterhin auf einer klassischen Kreditkarte mit Hochprägung für die Kaution.

Fazit: Vorbereitung ist alles

Um Probleme am Schalter zu vermeiden, stellen Sie sicher, dass der Name auf Ihrer Kreditkarte exakt mit dem Namen auf Ihrem Führerschein übereinstimmt. Nutzen Sie unseren Vergleich, um Angebote zu finden, die zu Ihren Zahlungsmitteln passen.

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