Mietwagen-Unfall: Richtiges Verhalten und wichtige Schritte

Mietwagen-Unfall: Was Sie jetzt tun müssen

Ein Unfall mit dem Mietwagen ist stressig, doch mit dem richtigen Vorgehen bewahren Sie einen kühlen Kopf und schützen Ihren Versicherungsschutz. Hier erfahren Sie, wie Sie im Ernstfall sicher und korrekt handeln.

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Sofortmaßnahmen nach dem Unfall

Ihre Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer haben oberste Priorität. Gehen Sie nach einem Zusammenstoß wie folgt vor:

  • Unfallstelle sichern: Schalten Sie sofort die Warnblinkanlage ein.
  • Eigenschutz: Ziehen Sie eine Warnweste an und verlassen Sie das Fahrzeug nach Möglichkeit zur verkehrsabgewandten Seite.
  • Absichern: Stellen Sie in ausreichender Entfernung ein Warndreieck auf.
  • Erste Hilfe: Prüfen Sie, ob Personen verletzt wurden, und leisten Sie bei Bedarf Erste Hilfe. Rufen Sie bei Verletzungen umgehend den Notruf (112).

Polizei und Vermieter informieren

Viele Mietverträge enthalten eine sogenannte „Polizeiklausel“. Diese verpflichtet Sie dazu, bei jedem Unfall – auch bei Bagatellschäden wie Parkremplern – die Polizei hinzuzuziehen. Ein polizeilicher Unfallbericht ist oft die Voraussetzung dafür, dass der Versicherungsschutz greift.

Wichtige Schritte zur Dokumentation:

  1. Polizei rufen: Lassen Sie den Unfall offiziell aufnehmen und notieren Sie sich das Aktenzeichen.
  2. Vermieter benachrichtigen: Informieren Sie die Autovermietung zeitnah über den Vorfall. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihren Mietunterlagen.
  3. Beweise sichern: Fotografieren Sie die Unfallstelle, alle beteiligten Fahrzeuge und entstandene Schäden aus verschiedenen Perspektiven.
  4. Daten austauschen: Notieren Sie Namen, Anschriften, Kennzeichen und Versicherungsdaten aller Unfallbeteiligten sowie Zeugen.

Wer zahlt den Schaden?

Die Kostenübernahme hängt maßgeblich von der Verschuldensfrage und Ihrem Versicherungsschutz ab:

Szenario Kostentragung
Fremdverschulden Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernimmt den Schaden.
Eigenverschulden Die Kaskoversicherung (Vollkasko) des Mietvertrags greift, meist abzüglich einer Selbstbeteiligung.

Hinweis: Wenn Sie eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen haben, sind Sie in der Regel am besten abgesichert. Achten Sie jedoch darauf, dass Schäden an Glas, Reifen oder Unterboden oft gesondert versichert werden müssen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich bei jedem Kratzer die Polizei rufen?

Ja, in den meisten Mietverträgen ist dies vorgeschrieben. Um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, sollten Sie bei jedem Unfallschaden die Polizei hinzuziehen.

Was passiert, wenn ich den Mietwagen nicht als Fahrer gemeldet habe?

Wenn eine Person fährt, die nicht im Mietvertrag eingetragen ist, erlischt in der Regel der gesamte Versicherungsschutz. Der Mieter haftet dann für alle Schäden in voller Höhe.

Wie melde ich den Schaden beim Vermieter?

Kontaktieren Sie die Pannenhilfe oder den Kundenservice des Vermieters telefonisch. Halten Sie Ihre Mietvertragsnummer und das Kennzeichen bereit.

Was ist eine Selbstbeteiligung?

Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie im Schadensfall selbst tragen müssen. Bei einer Vollkasko ohne Selbstbeteiligung entfällt diese Zahlung.

Was mache ich, wenn der Vermieter überhöhte Forderungen stellt?

Dokumentieren Sie den Schaden bei der Rückgabe genau und lassen Sie sich ein Übergabeprotokoll aushändigen. Bei Unstimmigkeiten kann ein unabhängiges Schadensgutachten helfen.

Zahlt die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit?

Bei grober Fahrlässigkeit, wie etwa Alkohol am Steuer oder dem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, kann der Versicherungsschutz vollständig entfallen.

Sicher unterwegs mit dem richtigen Mietwagen

Ein Unfall ist ärgerlich, doch mit einer guten Vorbereitung und dem richtigen Versicherungsschutz sind Sie auf der sicheren Seite. Vergleichen Sie jetzt Angebote für Ihren nächsten Mietwagen.

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